Ab dem Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 125€ Entlastungsleistungen zu.
Diese können 1,5 Jahre angespart werden, so dass sich schnell eine größere Summe ansammelt, die es Ihnen erlaubt, auch mal größere Arbeiten in Auftrag zu geben und damit Ihre pflegenden Angehörigen zu entlasten.
Diese Leistungen werden nicht bar ausgezahlt, sondern dürfen nur von einem anerkannten Anbieter erbracht und abgerechnet werden.
Sie wissen nicht, wie Sie die Entlastungsleistungen nutzen können? Kein Problem. Sprechen Sie uns gern an. Wir klären im gemeinsamen Gespräch alle offenen Fragen und unterstützen Sie bei der Abwicklung.