Grundleistungen
Ist die Hilfe und Unterstützung bei Tätigkeiten, die man aufgrund von körperlichen Beschränkungen oder Defiziten nicht mehr alleine durchführen kann. Dazu gehören
- Körperpflege
- An- und Auskleiden
- Lagerung
- Hauswirtschaftliche Versorgung
Behandlungspflege
Ist die Hilfeleistung die vom Arzt verordnet und an die Pflegeeinrichtung weiter delegiert wird. Dazu gehören:
- Medikamentengabe und Überwachung
- An- und Ausziehen von Kompressionstrümpfen
- An- und Ablegen von Kompressionsverbänden
- Verbandswechsel
- Moderne Wundversorgung in Zusammenarbeit mit erfahrenen Wundschwestern, die extern hinzu gezogen werden
- Blutdruck-, Puls- und Blutzuckerkontrollen
- Insulininjektionen
- Intramuskuläre und subcutane Injektionen
- Spezielle Krankenbeobachtung
- Enterale und parenterale Ernährung
Intensivpflege
Ist die Versorgung von schwerstkranken Patienten durch geschultes Fachpersonal. Dazu gehören:
- Spezielle Krankenbeobachtung und Überwachung
- Durchführung und Überwachung von Infusionen und Injektionen
- Katheterversorgung
- Tracheotstomaversorgung
- Ernährung über Port
Zusatzleistungen nach §45b SGB XI
Sind Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblich allgemeinen Betreuungsbedarf.
Dazu bieten wir an:
- Gedächtnistraining
- Spaziergänge
- Allgemeine Gymnastik
- Anleitung bei Verrichtungen des täglichen Lebens
Beratungseinsatz nach §37 Abs.3 SGB XI
- Urlaubs- und Verhinderungspflege
Leistungskomplexe
Leistungskomplex 1
Kleine Körperpflege
beinhaltet insbesondere:
1. An-/Auskleiden
2. Teilwaschen
3. Mundpflege und Zahnpflege
4. Kämmen/Rasieren
Leistungskomplex 2
Große Körperpflege
beinhaltet insbesondere:
1. An-/Auskleiden
2. Waschen (Ganzkörperwaschung), Duschen oder Baden
3. Mundpflege und Zahnpflege
4. Kämmen/Rasieren
Leistungskomplex 3
Unterstützung bei Ausscheidungen - Kleine Hilfe
beinhaltet insbesondere:
1. An-/Auskleiden
2. Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen
3. Säuberung des Pflegebereiches
Leistungskomplex 4
Unterstützung bei Ausscheidungen - Erweiterte Hilfe
beinhaltet insbesondere:
1. An-/Auskleiden
2. Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen
3. Säuberung des Pflegebereiches
4. Waschen
Leistungskomplex 5
Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes
oder Schlafplatzes aus liegender Position
beinhaltet insbesondere:
1. Hilfe beim Aufstehen und Wiederaufsuchen des Bettes oder
eines anderen selbst gewählten Schlafplatzes und/oder
2. Bett machen/richten und/oder
3. Teilwechseln der Bettwäsche
Leistungskomplex 5a
Aufwändiger Transfer
Bei Leistungen, die einen Transfer beinhalten (LK 1, 2, 3, 4, 7, 8 und
8a) ist der LK 5a zusätzlich abrechenbar, wenn
1. der Transfer über eine oder mehrere Etagen eines Hauses oder einer
Wohnung stattfindet und/oder
2. der Einsatz eines vor Ort vorhandenen Hebe- oder Treppenlifters oder
ähnlichem für den Transfer erforderlich ist
Leistungskomplex 6
Lagern/Mobilisierung
1. Lagerung
2. Mobilisierung
Leistungskomplex 7
Haare waschen
beinhaltet insbesondere:
1. Waschen und Trocknen der Haare
2. Kämmen
Leistungskomplex 8
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
beinhaltet insbesondere:
1. mundgerechtes Herrichten der Nahrung
2. Hilfe beim Essen und Trinken
3. Hygiene
4. Nachbereitung
- Spülen des Essgeschirrs*
- Trocknen*
- Einräumen*
(*nur das im Einsatz für die Hilfe zur Nahrungsaufnahme verwendete Essgeschirr)
Leistungskomplex 8a
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme in Verbindung
mit LK 20 – Kochen einer Hauptmahlzeit oder LK
21 – Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit
beinhaltet insbesondere:
1. mundgerechtes Herrichten der Nahrung
2. Hilfe beim Essen und Trinken
3. Hygiene
Leistungskomplex 9
Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
beinhaltet insbesondere:
1. Aufbereitung der Sondenkost
2. sachgerechte Verabreichung der Sondenkost
3. Spülen der Sonde
Leistungskomplex 10
Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen
der Wohnung
beinhaltet insbesondere:
1. An-/Auskleiden
2. Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der
Wohnung
Leistungskomplex 11
Begleitung bei Aktivitäten
Leistungskomplex 12
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
Begleitung
Beschäftigung
Kommunikation
Leistungskomplex 12 a
Pflegerische Betreuung und Anleitung
-Beaufsichtigung: sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im
Vordergrund steht
-Hilfen und Unterstützung in den Bereichen kommunikative
Fähigkeiten, Verhaltensweisen und bei psychischen Problemlagen,
Unterstützung bei der Bewältigung von und beim selbständigen
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und
Belastungen
Leistungskomplex 13
Beheizen der Wohnung (Ofenheizung)
beinhaltet insbesondere:
1. Beschaffung des Heizmaterials aus vorhandenem Vorrat und
Entsorgung der Verbrennungsrückstände
2. Heizen
Leistungskomplex 14
Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen beinhaltet:
1. Unterstützung bei der allgemeinen Organisation oder Organisation von Dienstleistungen, z. B.
Haushaltshilfen, Notrufsysteme, Gärtnerdiensten, Fahrdiensten, Putzhilfen, Hol- und
Bringediensten, etc.
2. Unterstützungsleistungen bei der Regelung von finanziellen und administrativen
Angelegenheiten, z. B. Antragsstellungen, Bankgeschäften, etc.
3. Unterstützung bei der Organisation von Terminen, z. B. Arztterminen, bei Therapeuten,
4. Kontaktherstellung zu Hospizen und Netzwerken bei Menschen in der letzten Lebensphase
Leistungskomplex 15
Reinigung der Wohnung
beinhaltet insbesondere:
Reinigen des allgemein üblichen Wohnbereichs des
Pflegebedürftigen (einschließlich Küche und Sanitärbereich)
Leistungskomplex 16
Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
beinhaltet insbesondere:
1. Wechseln der Wäsche
einschließlich der Bettwäsche
2. Waschen/Pflege/Bügeln der Wäsche und Kleidung
3. Einräumen der Wäsche und Kleidung
Leistungskomplex 17
Wechseln der Bettwäsche
beinhaltet insbesondere:
Ab- und Beziehen des Bettes.
Leistungskomplex 18
Vorratseinkauf
beinhaltet insbesondere:
1. Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplans
2. das Einkaufen
3. Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der
Wohnung/im Vorratsschrank
Leistungskomplex 19
Besorgung
beinhaltet insbesondere:
1. das Einkaufen von einzelnen frischen Lebensmitteln,
Besorgung bei Post, Arzt, Apotheke oder Reinigung
2. Unterbringung der eingekauften Gegenstände
Leistungskomplex 20
Kochen einer Hauptmahlzeit
beinhaltet insbesondere:
Kochen der Mahlzeit einschließlich Vor- und Zubereitung
Leistungskomplex 21
Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit
beinhaltet insbesondere:
Zubereitung bzw. Erwärmen von Speisen und/oder Getränken
Leistungskomplex 22
Erstbesuch
beinhaltet insbesondere:
1. Anamnese
2. Erhebung pflegerischer Risiken und Beratung
3. Pflegeplanung
4. Auswahl der Leistungen und Abschluss des Pflegevertrages
5. Information über weitere Hilfen
6. Anlegen der Pflegedokumentation
Leistungskomplex 23
Folgebesuch
beinhaltet insbesondere:
1. Erhebung pflegerischer Risiken und Beratung
2. Pflegeplanung
3. Auswahl der Leistungen und Anpassung des Pflegevertrages
medizinische Versorgung
Behandlungspflegen 0
beinhaltet insbesondere:
1. Medikamentengabe als Verabreichen
von ärztlich verordneten Medikamenten, insbesondere Tabletten, Augentropfen, Einreibungen, Mundpflege zur Infektionsbehandlung
Davon ausgenommen sind Medikamente, die dem aktuellen Betäubungsmittelgesetz unterliegen
und/oder Psychopharmaka und/oder die im Rahmen der Nachsorge von operativen
Eingriffen notwendig werden (siehe Behandlungspflegen I).
2. Blutdruckkontrolle
bei Erst- und Neueinstellung eines Hypertonus nach ärztlichem
Behandlungsplan (Verlaufsprotokoll erforderlich)
3. Kälteträger auflegen
bei Patienten mit akuten posttraumatischen Zuständen, akuten entzündlichen
Gelenkerkrankungen, postoperativen Zuständen
4. Kompressionsstrümpfe/-strumpfhose anziehen
(ab Kompressionsklasse II)
5. Kompressionsstrümpfe/-strumpfhose ausziehen (ab Kompressionsklasse II)
6. Kompressionsverbände abnehmen
Behandlungspflegen I
beinhaltet insbesondere:
1. Blutzuckerkontrolle
bei Erst- und Neueinstellung eines Diabetes oder zur sog. intensivierten
Insulintherapie nach ärztlichem Behandlungsplan (Verlaufsprotokoll erforderlich)
2. Medikamentengabe als Verabreichen
sofern es sich um Medikamente handelt, die
- dem aktuellen Betäubungsmittelgesetz unterliegen und/oder
- zur Gruppe der Psychopharmaka gehören, insbesondere Antidepressiva, Neuroleptika und Beruhigungsmittel und/oder
- die im Rahmen der Nachsorge von operativen Eingriffen notwendig werden
3. s. c. Injektion
(Aufziehen, Dosieren und Einbringen ärztlich verordneter Medikamente)
4. Richten von Injektionen
zur Selbstapplikation (1x täglich abrechenbar)
Behandlungspflegen II
beinhaltet insbesondere:
1. dermatologisches Teilbad
als Medikamentengabe zur Behandlung von Hautkrankheiten
2. i. m. Injektion
(Aufziehen, Dosieren und Einbringen ärztlich verordneter Medikamente)
3. Inhalation
von ärztlich verordneten Medikamenten mittels Inhalationshilfen
4. Medikamentengabe als Richten
von ärztlich verordneten Medikamenten (1x wöchentlich abrechenbar)
Sofern auch die Leistung „Medikamente verabreichen“ verordnet und genehmigt wurde, ist
diese Leistung einmal wöchentlich abrechenbar, wenn mehrere oral zu verabreichende
Medikamente verordnet wurden. Medikamente in flüssiger Form zählen nicht dazu. Während
des Einsatzes "Medikamente Richten" sind auch die Medikamente zu verabreichen.
5. Überprüfen, Versorgen von Drainagen
(Kontrolle von Lage und Sekretfluss oder Laschen, Wechsel des Sekretbehälters)
6. Flüssigkeitsbilanzierung
Messen der Ein- und Ausfuhr von Flüssigkeiten (1x täglich abrechenbar)
7. Katheter, Versorgung eines suprapubischen
Verbandwechsel der Katheteraustrittstelle einschl. Pflasterverband und Reinigung des Katheters, Desinfektion der Wunde, ggf. Wundversorgung und ärztlich verordneter Medikamente
8. PEG, Versorgung bei
Wechsel der Schutzauflage, Kontrolle der Fixierung einschl.
Reinigung der Sonde, Desinfektion der Wunde, ggf. Wundversorgung und Anwendung
ärztlich verordneter Medikamente
9. s. c. Infusion, Abhängen
einer ärztlich verordneten s. c. Infusion zur Flüssigkeitssubstitution einschl. Nachbereitung (Entsorgung von Materialien usw.) und Verschluss der Einstichstelle mit (Pflaster-)Verband, Überprüfung
Behandlungspflegen III
beinhaltet insbesondere:
1. Absaugen
der oberen Luftwege
2. Blasenspülung
bei durchflussbehinderten Dauerkathetern infolge Pyurie oder Blutkoageln
3. Dekubitusbehandlung Grad II
(Verlaufsprotokoll erforderlich)
4. Instillation
als tropfenweises Einbringen ärztlich verordneter flüssiger Medikamente in Harnblase, Harnröhre oder Darm
5. Einmalkatheterisierung, transurethrale
(Einbringen eines Einmalkatheters zum Zweck der Harnableitung und anschließendes Entfernen bei Patienten, die nicht die Fähigkeit besitzen, die Selbstkatheterisierung zu erlernen)
6. Einlauf, Klistier, Klysma, digitale Enddarmausräumung
bei nicht anders zu behandelnder Obstipation
7. Kompressionsverband anlegen
bei mobilen Patienten zur Abheilung von Ulcera und/oder zur Unterstützung des venösen Rückflusses und Lymphabflusses
8.Stomabehandlung
(Urostoma, Anus Praeter) bei akuten entzündlichen Veränderungen mit Läsionen der Haut
9. Trachealkanüle
Wechsel und Pflege
10. Verbände, stützende und stabilisierende
(Anlegen zur unterstützenden Funktionssicherung der Gelenke, z. B. bei Distorsion, Kontusion, Erguss)
11. Wundverbände
(Anlegen, Wechseln von Verbänden, Wundheilungskontrolle, Desinfektion und Reinigung – auch Wundreinigungsbad –, Versorgung von Wunden unter aseptischen Bedingungen)
12.zentraler Venenkatheter
Pflege, Verbandwechsel, Inspektion der Punktionsstelle
Behandlungspflegen IV
beinhaltet insbesondere:
1. Wundverbände
(Anlegen, Wechseln von Verbänden, Wundheilungskontrolle, Desinfektion und Reinigung – auch Wundreinigungsbad –, Spülen von Wunden, Versorgung von Wunden unter aseptischen Bedingungen) wenn folgende Konstellationen gegeben sind:
- nekrotische Wunden mit bakterieller Infektion (und ggf. Wundtaschenbildung)
- fibrinös belegte Wunden mit bakterieller Infektion (und ggf. Wundtaschenbildung)
Der Wundbefund muss auf der Verordnung Häuslicher Krankenpflege vom Arzt angegeben
sein.
2. Dekubitusbehandlung ab Grad III
(Verlaufsprotokoll erforderlich)
3. dermatologisches Vollbad
als Medikamentengabe zur Behandlung von Hautkrankheiten
4. Bronchialtoilette
(therapeutische Spülung der Bronchien bei intubierten/tracheotomierten Patienten, z. B. mit physiologischer Kochsalzlösung, ggf. unter Zusatz von Sekretolytika – Bronchiallavage)
5. Infusionen, i. v.
(Wechseln und/oder Anhängen der Infusion bei ärztlich gelegtem peripheren
und zentralen venösen Zugang oder des ärztlich punktierten Port-a-cath zur
Flüssigkeitssubstitution oder parenteralen Ernährung)
6. Katheterisierung der Harnblase
(Entfernen oder Wechseln des transurethralen Dauerkatheters zur Ableitung des Harns)
7. Magensonde
Legen und Wechseln einer Verweilsonde durch die Nase/den Mund zur Ableitung des Magensaftes oder Sicherstellung der enteralen Ernährung
8. Beatmungsgerät, Bedienung und Überwachung
Anpassung und Überprüfung der Einstellungen des Beatmungsgerätes an Vitalparameter
9. s. c. Infusion
Legen und Anhängen sowie Wechsel einer ärztlich verordneten s. c. Infusion
zur Flüssigkeitssubstitution einschl. Vor- und Nachbereitung (Entsorgung von Materialien
usw.) sowie Fixierung der Nadel und Desinfektion, Kontrolle von Laufgeschwindigkeit
und Füllmenge und Überprüfung der Einstichstelle auf Zeichen der Ödembildung,
Schwellung oder Rötung
Behandlungspflege V:
Spezielle Krankenbeobachtung
beinhaltet insbesondere:
1. kontinuierliche Kontrolle und Dokumentation der Vitalzeichen und Körperzustände wie: Puls, Atmung, Blutdruck, Temperatur, Haut, Schleimhaut und Ausscheidungen über mindestens 24 Std. mit dem Ziel, den Patienten in der Häuslichkeit zu belassen und durch den behandelnden Arzt abzuklären, ob die häusliche Krankenpflege fortgeführt werden kann oder Krankenhausbehandlung erforderlich ist
2. alle in diesem Zeitraum anfallenden pflegerischen und sonstigen erforderlichen Maßnahmen
Behandlungspflege VI – MRSA-Eradikation
beinhaltet:
die Durchführung der MRSA-Sanierung/Eradikation nach ärztlichem Sanierungsplan gemäß
Verordnung (Dauer 5-7 Tage). Dazu können bei Bedarf insbesondere gehören:
• Applikation einer antibakteriellen Nasensalbe oder eines antiseptischen Gels
• Mund- und Rachenspülung mit einer antiseptischen Lösung
• Dekontamination von Haut und Haaren mit antiseptischen Substanzen
• als begleitende Maßnahmen: Textilien, die mit Haut oder Schleimhaut Kontakt haben, täglich wechseln und Gegenstände, die mit Haut oder Schleimhaut Kontakt haben, täglich desinfizieren in besonders gelagerten Ausnahmefällen, in denen ausnahmsweise der regelhaft
Grundpflege oder Häusliche Pflege
beinhaltet insbesondere:
• Hilfe beim Aufsuchen und/oder Verlassen des Bettes
• An-/Auskleiden
• Teilwaschen/Ganzkörperwaschung (inkl. Haare waschen)
• Mund-/Zahnpflege
• Kämmen/Rasieren
• Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen
• Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
• Sondenkost bei implantierter Magensonde (Aufbereiten und Verabreichen)
Hauswirtschaftliche Versorgung oder Haushaltshilfe
beinhaltet insbesondere:
• Reinigung der Wohnung einschl. Müllentsorgung
• Mahlzeitenzubereitung (auch Diät)
• Einkaufen
• Geschirr spülen
• Heizen
• Wäschepflege
• Bettwäsche wechseln
• Besorgungen (auch von Arzneimitteln)
• Kinderbetreuung bei Haushaltshilfe nach § 38 SGB V
Unser Einsatzgebiet
- Strausberg
- Eggersdorf
- Petershagen
- Fredersdorf
- Vogelsdorf
- Altlandsberg
- Neuenhagen
- Wegendorf
- Wesendahl
- Gielsdorf
- Prötzel
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